Rücktritt Vorsitzender Gesamtschwerbehindertenvertreter (Wahlen)

GSV SDAG, Tuesday, 25.09.2012, 01:29 (vor 5140 Tagen)

Hallo,

in unserer Gesamtschwerbehindertenvertretung ist der Vorsitzende aus persönlichen Gründen zurückgetreten und aus dem Gremium ausgeschieden.

Rückt jetzt sein Stellvertreter nach und kann den Vorsitz bis zum Ende der Wahlperiode übernehmen, wenn er dazu bereit ist und wir müssen einen neuen Stellvertreter wählen oder muss der Vorsitzende der Gesamtschwerbehindertenvertretung neu gewählt werden und wenn der Stellvertreter das auch gerne machen würde, muss er vom Stellvertreteramt zurücktreten und sich dann der Wahl zum Vorsitzenden stellen>

Und ist es richtig, dass der Gesamtschwerbehindertenvertretung dann jeweils pro Vertreter eine Stimme hat oder hat man soviele Stimmen, wie es Schwerbehinderte gibt, die man in der Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt>

In unserem Gremium gibt es unterschiedliche Meinungen dazu und es wäre sehr gut, wenn die Antwort auch die Rechtsgrundlagen enthalten würden.

Vielen Dank im voraus.

Rücktritt Vorsitzender Gesamtschwerbehindertenvertreter

barevi, Bayern, Unterfranken, Tuesday, 25.09.2012, 07:15 (vor 5140 Tagen) @ GSV SDAG

Guten Morgen,

"A-Z" gibt Antwort http://www.schwbv.de/wahlen.html

Kein Stellvertreter mehr da - und nun>
Bei vorzeitigem Ausscheiden der Vertrauensperson rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; dies gilt entsprechend für das vorzeitige Ausscheiden eines Stellvertreters (SGB IX §94 Abs. 7 Satz 4). Der Stellvertreter mit dem zweithöchsten Stimmenanteil wird dann erster Stellvertreter.

Ansonsten als Randbemerkung zur Stimmenzahl http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html

•Wichtig: Jede SBV hat bei der Wahl nur eine Stimme, egal, wie viele Schwerbehinderte / Gleichgestellte sie vertritt.

Schönen Tag noch
und viele Grüße
barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom

Rücktritt Vorsitzender Gesamtschwerbehindertenvertreter

hackenberger, Tuesday, 25.09.2012, 09:39 (vor 5140 Tagen) @ GSV SDAG

Hallo,

ergaenzend, Stelliwahl/ Nachwahl nur wenn es keine Stelli mehr gibt. Hier es also nur 1 Stelli gab.

PS: Stimmengewicht kennen nur GBR (BetrVG) wir SchwbV, also dss SGB IX nicht.

Bitte auch noch das Profl ergaenzen, alle Klammerwerte.

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