Versetzung u. Herabgruppierung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 15.09.2005, 13:39 (vor 6814 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea W.,

sofern er die Tätigkeiten ggf. nur noch wegen seiner Behinderung eingeschränkt warnehmen kann (Leistungseinschränkung/-minderung) kann der AG als Ausgleich Mittel aus der Ausgleichsabgabe beantragen.

Kann der MA (Schwb) aber aus gesundheitlichen Gründen diese Tätigkeit grundsätzlich nicht mehr ausüben (z.B. Allergieen) und muss daher auf eine ander Station versetzt werden, also eine andere ggf. niedriger bewertetet Tätigkeit ausüben, hat er leider keinen Ersatzanspruch.

Hier könnte man aber im Rahmen von einer Integrationsvereinbarung entgegenwirken. Also hier einen Passus aufnehmen, dass bei solchen Versetzungsgründen Besitzstandwahrung stattfindet.


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