Versetzung u. Herabgruppierung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 16.09.2005, 12:23 (vor 6814 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea W.,

der Betroffene könnte aus § 81 einen Anspruch haben keinen Schichtbetrieb zu machen.

Siehe: Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs 4 Ziff 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht zur Nachtarbeit einzuteilen und dessen Arbeitszeit auf die Fünf-Tage-Woche zu beschränken.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3.12.2002, 9 AZR 462/01

Er hat aber auch keinen Anspruch einen Arbeitsplatz „gebacken“ zu bekommen, wenn der AG in dem ihm zumutbaren Rahmen keinen angemessenen Ap anbieten kann.


Er muss weiter aber auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darauf achten, dass er den AN nicht gesundheitlich überfordert. Es ist also kein ganz einfaches Thema. :-((

Siehe auch Beiträge im Forum: http://www.iqpr.de/iqpr/seiten/diskussionsforen/diskussionsforen-de.asp

Der AG könnte sofern er den AN auf der Intensivstation belässt und dort Minderleistungen/ Leistungseinschränkungen auftreten (auf Grund der Behinderung) Mittel beantragen. Das Gleiche ist wenn diese Fakten/Auswirkungen auf der Normalstation auftreten. Aber bei den Mittelanträgen wird auch gefragt, in welcher Form könnte der AG den Einschränkungen entgegenwirken/ausgleichen und was hat er bzw. unternimmt er wenn möglich.


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