Befragung des Arbeitgebers zur Gleichstellung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.10.2012, 12:24 (vor 5119 Tagen) @ maulwurf

Hallo Maulwurf,

der AG ist bei einer Gleichstellung aus gutem Grund kein Verfahrensbeteiligter, ihm stehen keinerlei Auskunftsrechte über das Verfahren zu. Ich sehe keine Grundlage, auch nicht in § 99 SGB IX, daß eine SBV hier dem AG Angaben zugänglich macht, auf die er sonst keinen Anspruch hätte.
Wenn der AG nicht antwortet, ergeht halt der Bescheid nach Ablauf der Äußerungsfrist ohne Berücksichtigung seiner Stellungnahme. Wenn SBV und BR qualifiziert und abgestimmt Stellung genommen haben, sehe ich nicht, worin dein Problem besteht.
Ich sehe aber die von dir vorgeschlagene Weitergabe grundsätzlich als Fall für den § 155 SGB IX.
Vor allem verspielst Du Dein wichtigstes Kapital, das Vertrauen deiner KollegINNen, wenn diese feststellen würden, daß da ihre persönlichsten Probleme beim AG landen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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