Feiertagsarbeit (Lektüre / Gesetze)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 27.11.2012, 10:52 (vor 4165 Tagen)

Hallo,

zuerst: Ich habe mich durch unzählige Beiträge gearbeitet aber irgendwie passen die nicht auf meine Frage.

Konkret geht es um eine gleichgestellte Kollegin, welche in der Weihnachtswoche 6 Tage á 8 Stunden arbeiten soll. Frei ist der 1. Feiertag. Heiligabend ist bei uns lt. Betriebsvereinbarung nur ein halber Arbeitstag.

Grundsätzlich hat der AG bei Feiertagen ja 2 Wochen Zeit zum Ausgleich >!>
Gibt es da für Schwerbehinderte eine Ausnahme> Fasst die max. 48 Stunden-Regel> Fällt das unter Mehrarbeit, die verweigert werden kann>

Generell wird in dem Team immer im Wechsel eine 6-Tage-Woche und eine 4-Tage-Woche gearbeitet.

Auch in diesem Fall soll der Ausgleich in der Woche vorher oder der zweiten Januar-Woche erfolgen.

Es sind auch noch andere schwerbehinderte KollegInnen von ähnlicher Problematik betroffen.

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße aus Ostfriesland

Sander


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion