Feiertagsarbeit (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Tuesday, 27.11.2012, 11:43 (vor 4161 Tagen) @ Sander

Hallo,

fällt Mehrarbeit an, wird solche angeordnet oder handelt es sich um Regelarbeitszeiten lt. ArbV.

Denn nur Mehrarbeit fällt unter den § 124 SGB IX. Betreffen Ersatzruhetag gibt es keine Sonderregelungen.

Eratzruhetag im Vorgriff ist zulässig und es kann ein ohnehin arbeitsfreier Tag sein § 11 ArbZG.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion