Kündigung bei anzunehmendem Diebstahl (Kündigung)

violett, NRW, Tuesday, 18.12.2012, 18:41 (vor 4155 Tagen)

Guten Tag Zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum, und auch ganz neu in der Arbeit als SBV. Vor 14 Tagen frisch gewählt. Und schon geht's los....:-)

Eine Kollegin ist im (auch für mich ziemlich eindeutigen) Verdacht Bargeld gestohlen zu haben, mindestens 1500 Euro. Kriminalpolizei ist eingeschaltet worden. Nun will der Arbeitgeber ihr außerordentlich kündigen. BEM hat schon vor einiger Zeit erfolgreich stattgefunden. Das Integrationsamt hat telefonisch schon gesagt, sie werden sehr wahrscheinlich den Fall durchwinken. Natürlich kommt erst noch die öffentliche Bearbeitung. Der Antrag soll morgen an das Integrationsamt gehen. Die Kollegin weiss selber noch nichts davon, da sie zur Zeit krankgeschrieben ist.
Nun meine Frage, da alles auch noch so neu für mich ist.: Was kann ich von meiner Seite als SBV noch für die Kollegin tun> Rechtsbeistand vermitteln und sonst noch was>
Vielen lieben Dank,
Violett.


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