Kündigung bei anzunehmendem Diebstahl (Kündigung)

violett, NRW, Tuesday, 18.12.2012, 19:01 (vor 4155 Tagen) @ hackenberger

Guten Abend Herr Hackenberger,

vielen Dank für ihre Informationen - es geht tatsächlich direkt ins Eingemachte ;-).
Ja, sie haben ganz Recht, die Beurteilung des Sachverhalts obliegt Anderen.
Allerdings haben wir hier keinen BR, es gibt nur mich. Kann auch ich der Kündigung widersprechen und wenn ja, sollte ich es tun, auch wenn ich mir kein Urteil darüber erlauben kann, wer Recht hat>

Liebe Grüße,
Violett.


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