Arbeitsplatz einrichten (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 20.12.2012, 19:20 (vor 4151 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

» Nun habe ich bei der Fachstelle nachgefragt, und die sagte mir das es ein
» bestimmten Ablauf nicht gäbe laut SGB IX, wer wie vorgeht.
Wer ist hier die Fachstelle welche diese Aussagen gemacht hat>

Grundsätzlich ohne auf die Rechtsfrage abschließend einzugehen folgendes.

Es ist nicht die Aufgabe der SchwbV, einfach ohne Rück-/ Absprache mit dem AG hier Externe zu Arbeitsplatzbegehungen in den Betrieb zu holen.

Dieses alleine auch schon aus Gründen der Vertrauensvollen Zusammenarbeit § 99 SGB IX. Auch hat die SchwbV hierzu nicht das notwendige Hausrecht.

Der Ansprechpartner im Betrieb der SchwbV ist der BASchwb § 98 SGB IX. Er hat hier auch bei Bedarf an besonderer Arbeitspaltzausstattung die Pflichten des AG umzusetzen, also zu handeln.

Weiter sollte auch hier der ASA eingebunden werden, wie aber auch der BR. Doch den ASA einbinden ist dann eigentlich die Aufgabe des AG/BASchwb. Auch ist es nicht die Aufgabe der SchwbV Betriebsbegehungen anzusetzen, schon gar nicht mit Externen.

PS: Es ist im SGB IX tatsächlich der Ablauf nicht geregelt. Muss es auch nicht, da hier auch andere Rechte/ Gesetze/Themen gelten und wirken, wie zB. Hausrecht und Störung des Betriebsablauf/ der Produktion, Betriebssicherheit aber auch ggf Schutz von Betriebsdaten/-geheimnissen!

Fazit: Solches unabgestimmtes Handeln kann die Zusammenarbeit stark belasten.


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