Arbeitsplatz einrichten (Hilfsmittel)

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 20.12.2012, 19:54 (vor 4151 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» Wer ist hier die Fachstelle welche diese Aussagen gemacht hat>

es ist der Fachdienst vom IA

» Grundsätzlich ohne auf die Rechtsfrage abschließend einzugehen folgendes.

» Es ist nicht die Aufgabe der SchwbV, einfach ohne Rück-/ Absprache mit dem
» AG hier Externe zu Arbeitsplatzbegehungen in den Betrieb zu holen.

Wenn ein SB zu mir kommt und mir sagt er habe Probleme an seinen Arbeitsplatz und mich fragt was mann denn verbessern könne.dann rufe ich den Fachdienst von IA an und der schaut sich dann mit mir und der Sicherheitsfachkraft sowie den Beauftragten den Arbeitsplatz an und sagt dann was er bezuschußt.Habe auf diese Weise schon viele Arbeitsplätze eigerichtet.Auch das IA sagt das er es auch aus anderen Betrieben so kennt.


» Der Ansprechpartner im Betrieb der SchwbV ist der BASchwb § 98 SGB IX. Er
» hat hier auch bei Bedarf an besonderer Arbeitspaltzausstattung die
» Pflichten des AG umzusetzen, also zu handeln.
»
Also muß der Beauftragte einen termin beim IA machen.
War mir nicht bewußt,meinen Vorgängern auch nicht.

Schönen dank für deine gute und schnelle Antwort.

--
Gruß
Jürgen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion