Fachtagung Land in Sicht:perspektiven zur Prävention und Behandlung (Seminare / Fortbildung)

silke, Niedersachsen, Thursday, 17.01.2013, 07:41 (vor 4121 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es gibt betroffene Schwerbehinderte und mittlerweile eine ganze Reihe, die auf Grund der psychischen Belastungen und deren Folgen, einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat.

Auf Grund meiner privat erworbenen fachlichen Kenntnis kann der AG zu
Recht die Notwendigkeit in Frage stellen, habe aber umfangreich Unterlagen beigelegt, die die Notwendigkeit begründen können.

Wie aber gehe ich damit um, das der AG aber Anträge "aussitzt">>>>>Dies sehe ich als Mandatsbehinderung.

Bei jedem Seminar ( Kostenübernahme / Dienstbefreiung)gibt es erst auf meine Nachfrage in der Regel nach 4 Wochen eine Antwort....

Das MVG-K sieht bei der MAV vor, das der AG 2 Wochen Zeit hat zu entscheiden, nachzufragen , gegebenenfalls die Einigungsstelle anzurufen etc. sonst gilt "fiktiv zugestimmt". Kann es sein, das die Vertrauensperson "schlechter gestellt ist" als die Mitarbeitervertretung>>>

Ich hab ja wirklich nichts gegen Nachfragen, Bedenken, Bitten um weitere Begründung. Darf er doch gern und jederzeit bekommen.

....aber keine Bearbeitung der Anträge>>>>>....sondern erst auf mehrfache Nachfrage kann doch nicht von Amts wegen gewünscht/ bzw. im Rahmen einer vertrauensvolle Zusammenarbeit laut § 99 SGB IX vorgesehen sein.

Lieben Gruß
Silke


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