Freistellung von der Arbeit (Allgemeines)
Hallo,
» dazu eine Frage:
» Wenn das IA, hier Psychosozialer Fachdienst, um ein Gespräch außerhalb des
» Betriebes bittet, muß das der AG zustimmen/erlauben> Oder reicht eine
» ordnungsgemäße Abmeldung>
Nach meiner Einschätzung muss der AG hierzu KEINE bezahlte Freistellung gewähren. Es ist ja auch nicht zwingend, dass dieses Gespräch während der Arbeitszeit stattfinden muss.
Doch ich schätze, dass der AG hier idR einer Freistellung ggf auch unbezahlt zustimmen würde, da er auch für sich hier Vorteile in der tägl. Arbeit sehen wird.
Man kann es ggf auch unter den Regelungen wie bei Arztbesuchen sehen. Bei diesen gilt idR außerhalb der Arbeitszeit.