Freistellung von der Arbeit (Allgemeines)

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 25.01.2013, 10:25 (vor 5019 Tagen) @ morgenröte

Hallo Morgenröte,
bitte auch prüfen, ob der Besuch des Integrationsfachdienstes im Rahmen des § 84 Abs.1 SGB IX stattfindet. Denn dann sieht es wieder anders aus. Hier wäre dann der Arbeitgeber die treibende Kraft.

--
MfG
Williniesky


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion