betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

König @, Thursday, 29.09.2005, 19:14 (vor 6792 Tagen) @ Helmut Folwaczny

» (1) Die Arbeitgeber sind nach § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein
» betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen, um Beschäftigten, die
» länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind, Möglichkeiten zu
» eröffnen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit
» welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt oder
» der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
»
»
» Nun meine Frage:"Hat jemand schon Erfahrungen, wie dieses
» Eingliederungsmanagement in der Praxis umgesetzt wird>"
»
» Aus den angegebenen Quellen ist zwar viel Theorie (nix konkretes) zu
» entnehmen, aber dann wars das auch schon.
»
» Grüßle
» Helmut

Hallo Helmut, bei uns im Haus wird ein Eingliederungsmanagment durchgeführt.
In Absprache mit dem Mitarbeiter ob schwerbehindert oder nicht wird eine
für beide Seite akzeptable Lösung gefunden. Habe dies selbst 2 mal in Anspruch genommen, dadúrch ist mir die Wiedereingliederung sehr viel leichter gefallen Gruß Christa


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