betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Friday, 04.03.2005, 08:36 (vor 7001 Tagen)

(1) Die Arbeitgeber sind nach § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen, um Beschäftigten, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind, Möglichkeiten zu eröffnen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt oder der Arbeitsplatz erhalten werden kann.


Nun meine Frage:"Hat jemand schon Erfahrungen, wie dieses Eingliederungsmanagement in der Praxis umgesetzt wird>"

Aus den angegebenen Quellen ist zwar viel Theorie (nix konkretes) zu entnehmen, aber dann wars das auch schon.

Grüßle
Helmut


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