Re: betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Raphael, Friday, 04.03.2005, 14:59 (vor 7001 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,

also praktische Erfahrungen haben wir mit der Einführung eines Eingliederungsmanagments nicht machen können, aber einer Kündigung Aufgrund fehlendem Eingliederungsmanagments wiedersprochen. Mit Erfolg.

Ich persönlich betrachte diese Situation so, daß man hierzu einen Betriebsvereinbarung machen sollte. Denn wie Bell & Windirsch es ja auch sagen, ist bei Einführung des EglM. der BR in der Mitbestimmung. Und um die MA vor den beschriebenen möglichen Prognosen zu schützen, empfiehlt sich aus meiner Sicht eine BV.

P.S: Später mehr, mein Fahrer wartet. ;)

Gruß Raphael


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