Wahlturnus (Wahlen)
Hallo Herr Lehmann,
» Nun meine Frage: Unser Chef der HR Abteilung fragt uns, ob es möglich sei
» den Schwerbehinderten Vertreter und Stellv. gleich für 5 Jahre zu wählen,
» damit man bei den nächsten Wahlen den Betriebsrat und den SBV in einer Wahl
» quasi wählen kann>
Nein. Die Amtszeit ist genau definiert im § 94 SGBIX.
»
» Normalerweise wäre die nächste SBV Wahl ja 2017 und der Betriebsrat würde
» aber 2018 erst wieder wählen.
2017 ist fraglich. Es ist hier auf den nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahl abzustellen. § 94 Abs. 5 SGBIX. Der nächsten regelmäßige Zeitraum wäre beim Integrationsamt zu erfragen. In Sachsen wäre das 2014. Beachte das hier auch die Monate für eine regelmäßige Wahl vorgegeben sind.
»
» Die HR abteilung würde dann eine gemeinsame Wahl 2018 begrüßen. Wäre das
» Möglich, wenn sich die gewählten dazu bereit erklären würden> Oder welche
» Rechtlichen Grundlagen gibt es dafür>
Wie schon beschrieben, nicht möglich.
Warum macht Ihr kein vereinfachtes Wahlverfahren nach § 18 SchbVWO>
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MfG
Williniesky