Wahlturnus (Wahlen)

williniesky, Dresden/Sachsen, Thursday, 31.01.2013, 14:06 (vor 5011 Tagen) @ Herr Lehmann

Hallo Herr Lehmann,
» Nun meine Frage: Unser Chef der HR Abteilung fragt uns, ob es möglich sei
» den Schwerbehinderten Vertreter und Stellv. gleich für 5 Jahre zu wählen,
» damit man bei den nächsten Wahlen den Betriebsrat und den SBV in einer Wahl
» quasi wählen kann>

Nein. Die Amtszeit ist genau definiert im § 94 SGBIX.
»
» Normalerweise wäre die nächste SBV Wahl ja 2017 und der Betriebsrat würde
» aber 2018 erst wieder wählen.

2017 ist fraglich. Es ist hier auf den nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahl abzustellen. § 94 Abs. 5 SGBIX. Der nächsten regelmäßige Zeitraum wäre beim Integrationsamt zu erfragen. In Sachsen wäre das 2014. Beachte das hier auch die Monate für eine regelmäßige Wahl vorgegeben sind.
»
» Die HR abteilung würde dann eine gemeinsame Wahl 2018 begrüßen. Wäre das
» Möglich, wenn sich die gewählten dazu bereit erklären würden> Oder welche
» Rechtlichen Grundlagen gibt es dafür>

Wie schon beschrieben, nicht möglich.

Warum macht Ihr kein vereinfachtes Wahlverfahren nach § 18 SchbVWO>

--
MfG
Williniesky


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