Wahlturnus (Wahlen)
Hallo Williniesky,
danke, stimmt! Habe halt das BetrVG und die Amtszeit der BR im Kopf auch weil meine Jahr im Geltungsbereich des BPersVG zu lange her ist. Weiter beträgt dort die Wahlperiode auch 4 Jahre.
Doch habe nun einmal auch mir das BayPVG angesehen, auch dort wird der PR für 5 Jahre gewählt nach [link=http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml>showdoccase=1&doc.id=jlr-PersVGBY1986V16Art26]Art. 26[/link] Abs. 1 BayPVG.
Im Geltungsbereich des BPersVG beträgt die Amtzeit 4 Jahre.
Wäre nun ggf eine Fleißaufgabe einmal die PersVG der anderen Länder sich anzusehen.
Im Geltungsbereich der Kirchen (MAV) ist es wiederum teils anders.
Fazit: Die Wahlperioden und damit die Amtzeiten weichen in Geltungsbereichen von Landes-PersVG ggf von denen der SchwbV ab.
PS: Somit habe auch ich einmal wieder dazu gelernt.
Von daher ist es auch immer wichtig, dass ihr im Profil eintragt welches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt.