Widerspruch abgelehnt (Allgemeines)

Andrea W., Friday, 07.10.2005, 12:08 (vor 6785 Tagen)

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen, ich habe Fragen zu folgendem Sachstand:
Eine Kollegin hat einen Antrag auf Behinderung gestellt im April d.J.. Im Juli erhielt sie die Ablehnung. Dagegen legte Sie selbst Widerspruch ein am 9.8., ergänzende Angaben zum Widerspruch reichte sie in Zusammenarbeit mit mir am 13.9.05 nach, die insbesondere ohne Zweifel zum einer Feststellung von mind.50% geführt hätten. Jetzt erhielt die Kollegin im Okt. erneut eine Ablehnung, die ergänzenden Angaben sind dabei aber nicht berücksichtigt worden, da angeblich sich die Unterlagen zur Entscheidung wg. des Widerspruchs bereits in Bayreuth befunden hätten. Wie ist nun der weitere Verfahrensweg> Sozialgericht macht keinen Sinn. In meinen augen ist das eine Fehlentscheidung, da nicht alle Fakten berücksichtigt worden sind, also ein Verfahrensfehler. Kann dies nicht auf einfachem Weg bereinigt werden oder muß hier ein Verschlechterungsantrag gestellt werden> Kann ja wohl nicht wahr sein! Über einen hilfreichen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Grüße aus dem Allgäu
Andrea


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