Kündigungsschutzklage obwohl AG noch nicht vom Antrag weiß (Kündigung)

D_aus_L, Monday, 04.03.2013, 22:41 (vor 4332 Tagen)

Hallo liebe Forumuser,

zu allererst möchte ich auf diesem Weg als Neuling die Nutzer dieser tollen Seite herzlich grüßen.

Trotz umfangreichen Recherchen im Netz oder auch hier im Forum bin ich nicht auf einen grünen Zweig gekommen, was meinen Fall anbetrifft. Es geht um Folgendes:
Kündigung am 28.2.2013 bekommen mit diesem Wortlaut:

...das bestehende Arbeitsverhältnis möchten wir zum 31.03.2013 fristgerecht kündigen.
Sie werden bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung und unter Anrechnung Ihres noch verbleibenden Jahresurlaub unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt...


Bevor ich fortfahre, noch ein paar Daten zur Firma: nicht städtisch/staatlich, befindet sich in NRW und hat 5 Mitarbeiter.
Was der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Kündigungsübergabe am 28.02.2013 nicht wusste, war, dass ich am 01.02.2013 einen Antrag nach SGB IX gestellt habe und dieser auch nachweislich an jenem Tage eingegangen ist. Es wird von mir erwartet, dass ein GdB von mindestens 30 und maximal 50 % festgestellt wird. Also ausreichend um...na ja was>>>...auf der einen Seite lese ich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen...auf der anderen Seite, dass ICH den Arbeitgeber darüber informieren muss, da er ja von dem Antrag nichts wusste und nun wiederum eine zwei Wochenfrist hat, um das Integrationsamt zu kontaktieren. Also recht verwirrend und sehr widersprüchlich. Wer nimmt sich meines Problemes an..und macht mich schlau>>>


Vielen vielen Dank

D_aus_L


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