Kündigungsschutzklage obwohl AG noch nicht vom Antrag weiß (Kündigung)

hackenberger, Monday, 04.03.2013, 23:02 (vor 4079 Tagen) @ D_aus_L

Hallo,

erst einmal die Nachfrage, hast Du oben auf der Webseite gelesen, dass wir hier ausschließlich ein Form für betriebliche Mandatsträger sind>

Aus Deiner Frage schließe ich, dass Du kein betrieblicher Mandatsträger bist.

Daher dann die Bitte und Hinweis, dich mit Deiner Frage an die zuständige Interessensvertretung in Deinem Betrieb wendest. Diese beantwortet dann auch gerne Deine Frage.

Auch weil wir hier KEINE Rechtsberatung von Privatpersonen machen können/dürfen, dafür gibt es Anwälte.

Aber auch schon einmal den Hinweis hier auf § 90 Abs. 2a des SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html

Dieser findet auch Anwendung bei Anträgen auf Gleichstellung.


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