Kündigungsschutzklage obwohl AG noch nicht vom Antrag weiß (Kündigung)

VB, NRW, Tuesday, 05.03.2013, 12:08 (vor 4078 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

so wie es beschrieben wurde, hat der Fragende D_aus_L keine betriebliche Interessenvertretung, weder BR noch SBV.

Drei Wochen nach Antragstellung bei der Versorgungsverwaltung greift meiner Kenntnis nach der besondere Kündigungsschutz - d.h. formal muss der Arbeitgeber zunächst einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen (beim LWL- oder LVR-Integrationsamt, je nach Landesteil), egal, wie das Anerkennungsverfahren läuft. Dies kann er jedoch nur dann, wenn er, der AG, Kenntnis von der Antragstellung auf Anerkennung seines Beschäftigten hat.
Und bevor ich mich jetzt ganz weit aus dem Fenster lehne ein Tipp aus der Praxis: Bitte beim zuständigen Integrationsamt anrufen - sich mit dem Sachbearbeiter/ der Sachbearbeiterin aus der Abteilung "Kündigungsschutz / Leistungen zur Teilhabe", welcher für deinen Arbeitsort zuständig ist, verbinden lassen. Und dein Anliegen dann dort vortragen.
Alternative: Da du aus NRW kommst: Bei der örtlichen Fürsorgestelle deiner Stadt / deines Landkreises anrufen und um Info / Beratung bitten. Und das möglichst schnell.


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