Hinzuziehen der Interessenvertretung (Allgemeines)

Kati, Tuesday, 05.03.2013, 17:17 (vor 4979 Tagen)

Liebe Mitglieder des Forums,

ich benötige dringend Eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt besteht: Durch Verringerung der Anzahl an schwerbehinderten Mitarbeitern war es nicht mehr möglich in der betreffenden Einrichtung eine örtliche SBV zu wählen. Als HSV trete ich somit in das örtliche Mandat.

Jetzt kommt es zu folgendem Problem: Der Leiter der Einrichtung möchte sehr gern, dass die nicht mehr wählbare Person weiterhin für Behindertenfragen zuständig ist und mit einbezogen wird. Diese wird auch von der Leitung angehört berät Mitarbeiter und ist außenwirksam aktiv tätig, nimmt an Vorstellungsgesprächen und Lehrgängen teil, und das Ganze ohne Mandat! Ich sehe aus datenschutzrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken! Wie seht ihr das>

Ist ein aktives Handeln dieser Person als SBV, ohne ein Mandat, überhaupt möglich> Gibt es rechtliche Grundsätze dazu>
Der Leiter der Einrichtung möchte, dass ich die betreffende Person mit einbeziehe, mit beratend zur Seite zu stehen und ggf. mit an den Gesprächen teilzunehmen und mich zu vertreten. Meiner Meinung nach ist auch das nicht möglich, da er keine Stellvertreterfunktion einnehmen kann.
Darf eine nichtgewählte Person überhaupt mit einbezogen werden> Wir oben bereits erwähnt sehe ich aus datenschutzrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken>

Wie kann ich dem Leiter und auch den Mitarbeiter der hier ohne Mandat aktiv tätig ist plausibel erklären, dass das Ganze nicht gesetzeskonform ist.

Ich bitte dringend um Ratschläge und bedanke mich für eure tatkräftige Unterstützung.

Viele Grüße

Katja


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