Hinzuziehen der Interessenvertretung (Allgemeines)
Hallo Berndhard,
vielen Dank für Deine Hinweise.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, darf der AG auch nicht verlangen, dass ich den von ihm benannten Schwerbehindertenvertreter (ohne Mandat) mit in meine Arbeiter einbeziehe> Denn darum hat er geben. Oder ist dies möglich> Darf ich eine nicht autorisierte Person überhaupt mit einbeziehen>> Denn wenn ich das tue, würde ich mich ja auch nicht rechtskonform verhalten>
Ich befinde mit in einer totalen Zwickmühle. Wie soll tun> Der AG ist
der Meinung, dass ich den von ihm benannten Schwerbehindertenvertreter (ohne Mandat), hier ist nicht der Arbeitgebervertreter gemeint, mit einbeziehen soll, wenn ich betriebsinterne Unterstützung benötige.
Macht sich auch die vom Leiter der Einrichtung beauftragte Person, nicht der Arbeitgeberbeauftragte, sondern die Person die das Amt ohne Mandat ausführt strafbar oder handelt rechtswidrig> Denn sie übt das Amt ja ohne Mandat aus. Welche Gesetzmäßigkeiten greifen hier.
Beim Punkt 3. schreibst du Sofern die zuständigen SB hier dich nicht gem. § 95 Abs. 2 SGB IX ordnungsgemäß beteiligen auch gegen diese jeweils ein OWI-Verfahren gem. § 156 Abs.1 Satz 9 SGB IX zu beantragen. Meinst du hier den AG> Denn § 95 Abs. 2 SGB IX betrifft ja die Anhörung der SBV durch den AG.
Was noch zu beachten wäre, der AG beauftragte ist in dieser Angelegenheit gar nicht eingebunden, vermute ich! Der zuständige Leiter der Einrichtung hat selber entschieden so zu handeln.
Viele Grüße
Katja