Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung? (BEM)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 28.03.2013, 13:20 (vor 4069 Tagen) @ Peter

Hallo Peter!

» Die erste Frage verstehe ich nicht ganz. Was meinst Du damit>

Ich schrieb:
[Zitat]
Erleidet man während der stufenweisen Wiedereingliederung einen Arbeits- oder Wege Unfall, muß man gegenüber normaler Berufstätigkeit mit Einschränkungen
rechnen>
[Zitat Ende]

Nehmen wir mal an, jemand befindet sich im Rahmen von BEM in der stufenweisen Wiedereingliederung. Nun stürzt der MA auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz. Wie geht die Berufsgenossenschaft mit einer entsprechenden Unfallmeldung um> Könnte diese die Meldung zurückweisen, weil der MA ja im Prinzip noch krank geschrieben ist und während dieses Zeitpunktes Krankengeld erhält>

» Die zweite Frage: Generell besteht Versicherungsschutz! Nur die
» Zuständigkeit und weiteren Details dürften genauer überprüft werden.

Nehmen wir mal an, die Berufsgenossenschaft erklärt sich aus Gründen (siehe oben) für nicht zuständig! Wäre dann beispielsweise die Krankenkasse verpflichtet, die gleichen Leistungen zu gewähren, welche die BG im Falle einer Zuständigkeit leisten müßte>

Ich hoffe, mich jetzt etwas klarer ausgedrückt zu haben.

Matthias


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