Quotelung des Zusatzurlaubs bei Wegfall der Schwerbehinderung (Zusatzurlaub)

SchwbVBKM, Friday, 05.04.2013, 10:30 (vor 4063 Tagen)

Liebe Forums-Kolleginnen und Kollegen,
folgendes Problem wurde an mich als SchwbV herangetragen:
Bei Wegfall der Schwerbehinderung (Heilungsbewährung) im laufenden Jahr ist der Zusatzurlaub nach § 125 (2) SGB IX zu zwölfteln, Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden.
Die betroffene MA meint in jüngerer Zeit aber gelesen zu haben (wo war ihr nicht mehr erinnerlich), dass auch Anteile der Zusatztage unter einem halben Tag aufzurunden seien, also quasi ein Abrundungsverbot bestehe. Ich habe nichts dergleichen finden können. Hat jemand dazu aktuelle Erkenntnisse>
Vielen Dank!
SchwbVBKM


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