Quotelung des Zusatzurlaubs bei Wegfall der Schwerbehinderung (Zusatzurlaub)
Danke,das ist hilfreich. Manchmal ist bei solchen vagen "Erinnerungen" ja auch der Wunsch Vater des Gedankens...
» Hallo,
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» Deine Kollegin hat unrecht. Ein Abrundungsverbot bedeutet nicht, daß
» zwingend aufgerundet werden muß.
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» Für § 125 SGB IX gelten die Grundsätze des allgemeinen Urlaubsrechts, das
» findest du in jedem Kommentar.
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» Deswegen gelten für die Behandlung von Urlaubsbruchteilen, die nicht
» mindestens 0,5 Tage ergeben, die Grundsätze des § 5 BUrlG. Nach der
» ständigen Rechtsprechung des BAG mindestens seit 1989 sind diese Bruchteile
» unter 0,5 entweder zeitgenau zu gewähren oder aber abzugelten. Eine
» Aufrundung kommt für diese Bruchteile ausdrücklich nicht in Frage.