Quotelung des Zusatzurlaubs bei Wegfall der Schwerbehinderung (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 05.04.2013, 11:26 (vor 4062 Tagen) @ SchwbVBKM

Hallo,

Deine Kollegin hat unrecht. Ein Abrundungsverbot bedeutet nicht, daß zwingend aufgerundet werden muß.

Für § 125 SGB IX gelten die Grundsätze des allgemeinen Urlaubsrechts, das findest du in jedem Kommentar.

Deswegen gelten für die Behandlung von Urlaubsbruchteilen, die nicht mindestens 0,5 Tage ergeben, die Grundsätze des § 5 BUrlG. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG mindestens seit 1989 sind diese Bruchteile unter 0,5 entweder zeitgenau zu gewähren oder aber abzugelten. Eine Aufrundung kommt für diese Bruchteile ausdrücklich nicht in Frage.

--
&Tschüß

Wolfgang


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