Vertretung vor dem Versorgungsamt (Allgemeines)

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Thursday, 13.10.2005, 14:17 (vor 6778 Tagen)

Hallo zusammen,

mich beschäftigt nachstehendes Urteil. Kann jemand dazu Auskunft geben>

Nur ausgewiesene Experten dürfen Sozialfall betreuen.

Verlangt eine Schwerbehinderte vom Versorgungsamt, als "hilflos" anerkannt zu werden, und schaltet sie dafür einen Bekannten ein, der weder eine juristische noch eine sozialversicherungsrechtliche Ausbildung hat, so ist ihr Antrag zurückzuweisen, da sie sich von einem "Unzuständigen" hat vertreten lassen.
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, S 2 SF 1/04) (veröffentlicht 30.05.2005)

Kann ich als Schwerbehindertenvertreter meine Kollegen/innen vor dem Versorgungsamt vertreten>

Bin ich als SBV ein ausgewiesener Experte>

Mit freundlichen Grüßen
Helmut


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