Vertretung vor dem Versorgungsamt (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 13.10.2005, 16:26 (vor 6779 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,

zum einen muss/sollte man immer auch das Rechtsberatungsgesetz beachten.

Weiter kann man ohne genaue Kenntnis des Urteils und der Angelegenheit in welcher Du tätig werden möchtest nichts sagen. Denn nicht alles ist vergleichbar. Was aber durchaus machbar ist würde ich sagen, ist dass Du als SchwbV einen Schwerbehinderten im Rahmen eines lfd. Antragsverfahren vor dem Versorgungsamt vertritts, sofern er dich entsprechend bevollmächtigt.

Sollte ich hier falsch liegen, nehme ich gerne von anderen entsprechende Infos auf und gebe diese weiter.

Man sollte sich aber immer selbst kritisch befragen, kann ich das vorgenommenen auch ohne dem anderen zu schaden.

Eines steht auch fest: Als VPSchwb bin ich kein ausgewiesener Experte und keine Person mit einer juristischen oder sozialversicherungsrechtlichen Ausbildung. Hier würde also ggf. auch die Begründung aus diesem Urteil greifen.

PS: Ich bin weiter auch keine Person mit entsprechender Ausbildung, eben nur eine Vertrauensperson mit einiger Erfahrung und dem Willen anderen wo ich es kann zu helfen. ;-)


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