Vertretung vor dem Versorgungsamt (Allgemeines)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 20.10.2005, 14:35 (vor 6772 Tagen) @ Helmut Folwaczny

» Hallo zusammen,
»
» mich beschäftigt nachstehendes Urteil. Kann jemand dazu Auskunft geben>
»
» Nur ausgewiesene Experten dürfen Sozialfall betreuen.
»
» Verlangt eine Schwerbehinderte vom Versorgungsamt, als "hilflos" anerkannt
» zu werden, und schaltet sie dafür einen Bekannten ein, der weder eine
» juristische noch eine sozialversicherungsrechtliche Ausbildung hat, so ist
» ihr Antrag zurückzuweisen, da sie sich von einem "Unzuständigen" hat
» vertreten lassen.
» (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, S 2 SF 1/04) (veröffentlicht
» 30.05.2005)
»
» Kann ich als Schwerbehindertenvertreter meine Kollegen/innen vor dem
» Versorgungsamt vertreten>
»
» Bin ich als SBV ein ausgewiesener Experte>
»
» Mit freundlichen Grüßen
» Helmut

Hallo Helmut,
du hast das Recht und die Pflicht nach SGB IX §95 , Beschäftigte bei der Antragstellung unterstützen. Mit Vollmacht kannst du auch beim Versorgungsamt die Akte einsehen und einen Widerspruch formulieren.
Ausgewiesener Experte in der medizinischen Begutachtung bist du sicherlich nicht.
Ich rate dir dringend ab, bei einem Gerichtsverfahren den Betroffenen zu vertreten. Auch wenn meines Wissens nach beim Sozialgericht kein Anwaltszwang in erster Instanz besteht. Hierfür gibt es Juristen, z.B. beim VdK.
Fakt ist auch, nur gesetzt den Fall, wenn du jemanden vor Gericht vertrittst und das Ergebnis ist nicht so, wie der Betroffene es sich wünscht, könnte dieser gegen dich eine Schadensersatzklage führen.

Grüße
J.Schmitt


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