Beteiligung der SBV bei Gesprächen i.R.d. Personalabbaus (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 06.06.2013, 15:44 (vor 3985 Tagen) @ EssBeVauCV

Hallo,

leider ist hier vom BAG 2012 ein leider auch bei Fachleuten nicht verständliches Urteil ergangen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die SBV vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer anzuhören. Er muss sie allerdings informieren. Das jedoch nicht zwangsläufig vor Vertragsunterzeichnung [link=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&Datum=2012-3-14&nr=16004&pos=5&anz=7](BAG vom 14.03.2012 – 7 ABR 67/10)[/link].

Ich habe zu diesem Thema auch schon etwas geschrieben. Lese einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13824]hier:[/link]

In diesem Beitrag habe ich den "Hebel" für uns SchwbV hier aufgegriffen! Es ist der § 84 Abs. 1 SGB IX! Denn hier ist ja ganz klar die Beschäftigung gefährdet! Weiter ist ein gutes Argument für die SchwbV, dass sie zu mindest frühzeitig informell eingebunden werden muss, das Thema § 117 SGB IX. Denn lt. SGB IX droht schwerbehinderten AN welche einen Aufhebungsvertrag unterschreiben auch, dass ihnen der Schutz des SGB IX lt. § 117 vorübergehend entzogen wird. Hier kann man dann dem AG erklären, sollte solches den Betroffenen erfolgen und die SchwbV hätte diese wegen der fehlenden Information durch den AG nicht vorher hier informieren können, könnte dem AG hieraus Ungemach via AGG drohen.

Kontextlinks:
Beteiligung der SBV beim Abschluss von Aufhebungsverträgen

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Abschluss von Aufhebungsverträgen mit schwerbehinderten Mitarbeitern Hier Seite 8-10!

[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=14743]Aufhebungsvertrag[/link]

Vorsicht beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Du solltest nun als SchwbV sehr dringend, also kurzfristig eine Schwerbehindertenversammlung einberufen und dieses Thema dort ausführlich behandeln. Also die Koll. aufklären, dass sie stets vorher dich einbinden und nur gemeinsam mit Dir diese Gespräche mit dem AG führen. Weiter zur Versammlung ggf Fachleute von Fachdienststellen u.a. auch der Arbeitsverwaltung und ggf des Versorgungsamtes, wegen § 117 SGB IX hierzu einladen.

Man kann gegenüber dem AG auch einmal erklären, dass es für die SchwbV auffällig ist, dass hier offenbar Schwerbehinderte bzw AN in lfd. Antragsverfahren hier vorrangig solche Aufhebungsverträge angeboten würden. Dieses könnte bei einem den Verdacht erbringen, dass hier ggf ein Verstoß gegen dass AGG mit den dann möglichen Folgen gegeben sein könnte. Da er sich ggf gezielt von diesen AN trennen möchte. Also diese gezielt aus dem Betrieb drängen wolle. Dieses auch weil er sich hier weigert die SchwbV vollumfänglich einzubinden. Weiter, auch könnte solches Handeln in der Öffentlichkeit und den Medien sehr ungeschickt ankommen. Denn hier könnte der Verdacht entstehen, dass der AG seinen Beschäftigungspflichten nicht nachkommen wolle.

Nun zum Schluß noch eine Bitte und ein Hinweis.
Bitte ergänze doch dein Profil, also alle Klammerwerte beantworten. Lese dazu auch einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim...."

Mit einer Anrede und einer Schlußfloskel lesen sich die Beiträge noch schöner ;-)

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