Weiterbildung auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen ablehnen (Seminare / Fortbildung)

Chrissi, Brandenburg, Tuesday, 13.08.2013, 20:09 (vor 3913 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort!

» 1. Reisezeiten sind idR lt. BAG keine Arbeitszeiten, denn man kann sich auf
» der Fahrt ausruhen. Also nicht die Beladtung wie bei der Arbeit. Daher
» greift hier auch nicht das ArbZG.

Trotzdem würde ich sagen, dass eine Gesamtreisezeit von 8 Stunden am Tag in teilweise überfüllten Regionalzügen eine Belastung und keine Erholung darstellen (eigene Erfahrung), zumal sie spätestens 5:30 Uhr das Haus verlassen müsste.

» 2. da hier nur ein GDB kleiner 50 besteht, dürften die Einschränkungen aus
» den Gründen der Behinderung auch nicht so schwerwiegend sein. Denn sonst
» würde sie einen höheren GdB ja wohl erhalten.

Der GdB von 40 wird hauptsächlich durch eine psychische Erkrankung verursacht, ich sag mal Depressionen.


»
» PS: Macht sie auch ggf Urlsub an Zielen mit längerer Anreise> Wenn ja
» müsste sie sich fragen lassen wie so geht dieses>

Kann ich jetzt leider nicht sagen.

» Hinweis: Auch als SchwbV sollte man Anliegen Betroffener stets auch mal
» kritisch hinterfragen und pfüfen. Also nicht "blind" als richtig und
» wichtig angehen. Auch einmal Betroffenen eine nicht für sie positive
» Antwort/ Aussage geben. Denn wenn man dich "ungeschickt" einsetzt, riskiert
» man das Verständnis und Akzeptanz in wichtigen und richtigen Themen.

Wir haben ihren aktuellen kurzfristigen Schulungstermin in Absprache mit der Leiterin abgesagt und ihr mitgeteilt, dass gemeinsam mit dem Arbeitsschutzbeauftragten geprüft wird, inwiefern eine wohnortnähere Schulung zum Unfallschutz ermöglicht werden kann, ihr aber auch gesagt, dass sie generell um eine Pflichtschulung nicht herumkommt.
Deshalb auch die Frage, ob ein Antrag nach § 24 SchwbAV Erfolg haben könnte um vielleicht einen anderen Anbieter zu wählen.

Ist jetzt nicht böse gemeint, in erster Linie bin ich Interessenvertretung und gehe davon aus, dass jemand seinen Grad der Behinderung nicht im Lotto gewinnt. Der eine kann mit einem GdB 100 gut leben und arbeiten und der andere hat mit GdB 40 so seine Probleme (meine Erfahrung). Ich bin kein Arzt, um über den Gesundheitszustand einer Mitarbeiterin zu urteilen, bin aber um Kompromisse bemüht, mit denen beide Seiten leben können.

Im schlimmsten Fall würde sie sich nach Anraten einer Beraterin des IFD zur Schulung krank schreiben lassen. Das halte ich persönlich für keine gute Lösung.

Nochmals danke für deine Antwort. Bin an weiterer Diskussion und Meinungen interessiert.

LG

Christine


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