Weiterbildung auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen ablehnen (Seminare / Fortbildung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.08.2013, 22:38 (vor 3913 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

auch hier haben sich die Interessenvertretungen an die eigene Nase zu fassen.
BRe/PRe haben in diesen Fragen Mitbestimmung, die SBV ist im Rahmen des § 95 SGB IX zu beteiligen.
Dies gilt auch für von Dritten auferlegte Pflichtschulungen.
Im Rahmen dieser Mitbestimmung bzw. Beteiligung hätten die Vertretungen diese Gesichtspunkte der erheblichen Belastung durch Reisezeiten geltend machen können.
Das es für derartige Pflichtschulungen zB keine Möglichkeit gibt, diese Inhouse oder in der näheren Umgebung zu erledigen, halte ich für ausgeschlossen.

@Bernhard: Sorry, aber der Vergleich einer (idR weitgehend) selbstbestimmten Urlaubsreise mit einer fremdbestimmten Dienstreise ist schräg.
Und ja, es gibt Einschränkungen durch zB psychische Krankheiten, die mit Mühe und Not einen GdB 30 "einbringen" und trotzdem zu erheblichen Einschränkungen in der Teilnahme am sozialen Leben wie zB langen Zug- oder Autofahrten bedingen. Ähnliches gilt evtl. auch für chronische Schmerzsyndrome, schwere Wirbelsäulenschädigungen in nur einem WS-Abschnitt und noch Einiges mehr

--
&Tschüß

Wolfgang


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