Bewerbungsgespräche; Teilnahme SBV + PR (Einstellung)
» Es sind bei den Bewerbern 1 Gleichgestellter, sowie einer mit 40%, und ein Bewerber mit "Schwerbehindert Typ 1" was das auch immer heißen soll. So nun meine Frage: Gibt es überhaupt so etwas "Schwerbehindert Typ 1" Oder hat der AG hier schon eine interne Auswahl getroffen von der ich nichts weiß. Es ist keiner der 3 Betroffenen zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Mit mir wurde vorher nichts erörtert was die Auswahl betrifft.
Eine Vorauswahl der Bewerbungen durch den Arbeitgeber ist unzulässig!!!
TIPP: Mit dem Personalrat eng zusammenarbeiten und evtl. gemeinsam mit ihm an den Vorstellungsgesprächen bzw. Gruppengesprächen teilnehmen und ggf. gemeinsam den Arbeitgeber an seine Arbeitgeberpflichten erinnern unter Hinweis auf § 156 Abs. 1 Nr. 7 und 8 SGB IX:
"Da die Personalvertretungen des öffentlichen Dienstes gem. § 81 Abs. 1 Sätze 4 bis 7 umfänglich in das Bewerbungsverfahren bei schwerbehinderten Menschen eingebunden sind, besitzen Personalvertretungen ebenfalls ein Teilnahmerecht an den Vorstellungsgesprächen mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern." (Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, Rdnr. 8 zu § 82 SGB IX)
Rechtsprechung:
www.agsv.nrw.de/recht/urteile/VorstellUnterrichtgBR.html