Betriebsarztpraxis kein Teil des Arbeitplatzes (Hilfsmittel)
Hallo Markus,
das für uns zuständige IA hat die barrierefreie Umgestaltung der Betriebsarzträumlichkeiten dann für förderfähig erklärt, wenn es sich um betriebseigene Räumlichkeiten handelt und der Betriebsarzt als Angestellter des Betriebes tätig ist.
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&Tschüß
Wolfgang