Betriebsarztpraxis kein Teil des Arbeitplatzes (Hilfsmittel)

hackenberger, Monday, 26.08.2013, 17:54 (vor 3902 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

Leistungen zur begleitenden Hilfe sind stets "Kannentscheidungen".

Weiter ohne genaue Fakten um was es geht und warum und wie oft von wem hier Bedarfe bestehe, also Beschreibung der Notwendigkeit und um welche Kosten es geht, kann man schwerlich Ratschläge geben. Nur diesen reden reden und reden.

Ganz entscheidend bei Leistungen ist aber neben der Einstellung des AG zur Beschäftigung von Schwerbehinderten die Quotenerfüllung.

Letztlich gibt es oft auch noch andere Fördertöpfe, auch bei Kommunen, Stadt und Land.da muss man mal nachforschen. So hatte ich einmal Länderförderung erhalten zum Einbau eines Fahrstuhles in einen Neu-/ Umbau. Aber damals waren diese Fördertöpfe noch voller.

Grundsätzlich ist auch stets der AG hier in der Leistungspflicht.


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