Betriebsarztpraxis kein Teil des Arbeitplatzes (Hilfsmittel)
» betriebseigene Räumlichkeiten handelt und der Betriebsarzt
» als Angestellter des Betriebes tätig ist.
Hallo Wolfgang,
beide Punkte treffen zu!
Kann ich mich auf das entsprechende IA beziehen> Wenn ja, um welches IA handelt es sich>
Sind eigentlich Entscheidungen anderer IA grundsätzlich als Präjudiz zu werten>
LG Markus