Kündigungsfrist (Allgemeines)

Friedrich, L. @, Trier, Friday, 21.10.2005, 10:57 (vor 6771 Tagen)

Hallo,
Ist es zwingend notwendig, seitens des Arbeitgebers die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten (in diesem Fall 7 Monate), wenn der Arbeitnehmer einem früheren Zeitpunkt zustimmt.
Hintergrund: Arbeitnehmer, 59 Jahre, GdB 50, LKW-Fahrer seit 30 Jahren, keine weitere für die Tätigkeit notwendige Fahrerlaubnis aufgrund schwerwiegender Erkrankungen (Tinnitus, einseitiger 50% Hörverlust, nicht therapierbares Schlafapnoesyndrom, schwer einstellbarer Bluthochdruck, Marcumar-Therapie, Bandscheibenvorfall u.v.m). Seitens des Integrationsamtes gibt es keine Einwände der Kündigung zu zustimmen. Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich, da die übrigen Tätigkeiten (Gabelstaplerfahren, Herrichten und Zuschneiden von Bauplatten, Rolllädenkästen etc.)ein hohes Verletzungspotential aufweisen (Blutverdünnung mit Marcumar!).


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