Kündigungsfrist (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 21.10.2005, 18:22 (vor 6770 Tagen) @ Sozialportal

Ich würde von einer Verkürzung der Kündigungsfrist abraten.

1. Lohnverlußt!
2. Sperre von der Arbeitsverwaltung!
3. Anrechnung der Abfindung zu mindest teilweise auf das zustehende Arbeitslosengeld.

Man kann ggf. mit einem Dreh die Sperre vermeiden. Den ArbV mittels einer Änderung des ArbV die Kündigungsfrist abändern. Aber bitte noch einmal rchtlich abklären.


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