Kündigungsfrist (Allgemeines)

Micha @, Trier, Monday, 24.10.2005, 10:57 (vor 6768 Tagen) @ Friedrich, L.

» Hallo,
» Ist es zwingend notwendig, seitens des Arbeitgebers die gesetzliche
» Kündigungsfrist einzuhalten (in diesem Fall 7 Monate), wenn der
» Arbeitnehmer einem früheren Zeitpunkt zustimmt.

Hallo Friedrich,
warum sollte der AN einem früherem Zeitpunkt zustimmen>
Er hat doch nur Nachteile dadurch. Ich würde raten die Zeit "abzusitzen". Danach Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente.
Gruß Micha


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