Beamtin/Versetzung von A8 nach A5 (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 23.10.2005, 11:52 (vor 6767 Tagen) @ Manuela

Hallo Manuela,

also, ein Beamter/ eine Beamtin hat Anspruch auf dem Amt (A8) entsprechender Einsatz. Vorübergehend darf eine unterwertige Beschäftigung erfolgen.

Bei uns (DBP) gab es früher für solche Fälle (Leistungseinschränkungen) den sogenannten personenbezogenen Zuschlag.

Bei Dir ist es ganz klar ein Fall für Deine zuständige SchwbV und PersR. Wende Dich also an diese mit der Bitte hier entsprechend für Dich tätig zu werden. Ich sehe es als nicht zulässig an, Dich dauerhaft auf Gründen der behindertenbedingten Leistungseinschränkung auf einen unterwertige Dp zu versetzen. Muss aber eingestehen, dass ich im Beamtenrecht nicht mehr ganz so tief drin bin.

Prüfe auch einmal, ob es bei euch entsprechende Erlasse bzw. eine Integrationsvereinbarung gibt in der hierzu Regelungen enthalten sind.


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