Beamtin/Versetzung von A8 nach A5 (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 24.10.2005, 09:25 (vor 6767 Tagen) @ Manuela

Hallo Manuela,
such noch einmal sowohl mit dem Vertrauensmann f. Schwerbehinderte und auch dem Betriebsratsvorsitzenden das vertrauensvolle Gespärch. Thema: Du hättest fest vor Dir hier privatrechtlichen Beistand durch einen Anwalt zu nehmen. Es wäre doch dann aber sehr ungeschickt, wenn der dann hier feststellen würde, dass sowohl der/die Vertrauensperson u. BR/PerR ggf. nicht alles unternommen hätten. Also ihren Aufgaben gem. der geltenden Gesetze nicht voll nachgekommen wären. Sie mögen daher doch beide noch einmal im Rahmen ihrer Aufgaben/Mandate alles in ihren Möglichkeiten liegendes unternehmen um Dir hier zu helfen. ;-)

PS: Hats Du das Thema Arbeitsrecht versichert> Gewerkschaft oder privaten Arbeitsrechtsschutz> Wenn nicht, rede mit deiner zuständigen Gewerkschaft um dieses noch zu bekommen. Denn eine mögliche Rechtsberatung und ggf. Klage kostet in der ersten Instanz beide Seiten, unabhängig des Ausganges der Klage.

Wende Dich weiter auch einmal an den Beauftragten des Arbeitgebers für die Belange der Schwerbehinderten. Auch dieser hat als Pflichtaufgabe dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Schwerbehinderten durhc den AG beachtet werden.


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