Beamtin/Versetzung von A8 nach A5 (Gleichstellung)

Manuela @, Mülheim, Sunday, 23.10.2005, 21:47 (vor 6767 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke Dir für deine Antwort. Vorübergehende unterwertiger Einsatz wäre für längstens 2 Jahre auch gegen den Willen des Beamten möglich. Dagegen könnte ich wohl auch nichts unternehmen. Leider ist in der schriftlichen Ankündigung von einer "Versetzung" die Rede. Zeitzuschlag ist für mich beantragt. Nach einer Integrationsvereinbarung werde ich mich mal erkundigen. Danke für den Tipp.
Leider wird sich mein Vertrauensmann f. Schwerbehinderte und auch der Betriebsrat für mich nicht einsetzen, was mich sehr verwundert, denn ich dachte bisher, das genau wäre deren Aufgabe. Vertrauensmann u. Betriebsrat rieten mir, privatrechtlich zu klagen.
Nun muss ich wohl einen Anwalt zu Rate ziehen. Hier wieder das Problem, einen guten Anwalt zu finden, der sich in dieser Angelegenheit auskennt.
Aber ich stecke den Kopf nicht in den Sand.
Viele grüße
Manuela


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