Anaphylaktischer Schock wg. Medikameten (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.11.2013, 13:03 (vor 3809 Tagen) @ onkel

Hallo,

der Schock kann entweder als Komplikation in der bisherigen Erkrankung geltend gemacht werden, sofern diese bereits mit einem GdB bewertet wurde.
Ansonsten läßt sich die zugrundeliegende Unverträglichkeit auch nach den Maßstäben für Allergien einzeln bewerten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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