Anaphylaktischer Schock wg. Medikameten (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 27.11.2013, 17:21 (vor 3809 Tagen) @ albarracin

Hallo,

grundsätzlich gilt immer der Text des § 2 Satz1:

§ 2 Behinderung
(1) 1 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Weiter, ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass bei jeder erneuten Beantragung das VA den gesamten Zustand komplett neu bewertet. Die Folge kann dann auch sein, dass ein geringerer Gesamt-GdB babei herauskommt. Dieses sollte man immer beachten.

Kontextlink:
Richtige Antragstellung für Schwerbehinderte
Sitzung des Arbeitskreises Menschen mit Behinderung.


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