Anaphylaktischer Schock wg. Medikameten (Fragen zu einer Behinderung)

onkel, Thursday, 28.11.2013, 06:48 (vor 3808 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» der Schock kann entweder als Komplikation in der bisherigen Erkrankung
» geltend gemacht werden, sofern diese bereits mit einem GdB bewertet wurde.

Vielen Dank albarracin, für die schnelle Antwort.
Da die Kolleginn Asthma Bronchiales von kindesbeinen hat, gehe ich davon aus, dass es sich hier vermutlich um eine Komplikation derselben handelt. Wegen der grundsätzlichen Problematik eines Verschlimmerungsantrages (Neufeststellung des GdB) werde ich der Kolleginn raten unbedingt zuerst mit dem behandelten Lungenfacharzt zureden.


Gruß onkel

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carpe diem!


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