Re: Neuwahl - ja oder nein (Wahlen)

Klaus Lüer @, Tuesday, 01.07.2003, 15:13 (vor 7604 Tagen) @ Tanja

Hallo Kollegin Tippmann,
wenn, wie Sie geschrieben haben, die Möglichkeit
besteht, das "jede Dienststelle" seinen eigenen
Personalrat wählen kann und in der Konsequenz dann ein
Gesamtpersonalrat gebildet werden muss, trifft dies
auch für die SB-Vertretung zu (§ 94 Abs. 1 und Abs. 5
Nr. 3 SGB IX)
In der "neuen" Dienststelle muss eine Vertrauensperson
sowie Vertreter gewählt werden und beide Dienststellen
wählen dann die Gesamtschwerbehindertenvertretung (§
22 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung)
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Lüer


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