Re: Neuwahl - ja oder nein (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 06.07.2003, 21:45 (vor 7594 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

eine SchwbV muss nur dann neu gewählt werden, wenn die
VPSchwb ihr Mandat niederlegt und kein Vertreter
nachrücken kann (z.B. weil keiner gewählt wurde). Nur
weil neue Schwerbehinderte dazu gekommen sind, bedarf
es keiner Neuwahl.

Bernhard


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