Re: Neuwahl - ja oder nein (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 02.07.2003, 11:32 (vor 7603 Tagen) @ Klaus Lüer

Wenn es dort ein Gemeinschaftsbetriebsrat gebildet
wurde, sollte dieses auch analag auf die
Schwerbehindertenvertretung angewendet werden.

Weiter ist es so, wenn ein Arbeitgeber mehrere Betrieb
in räumlicher Nähe hat und es dort jeweils
Schwerbehinderte gibt aber im Einzelfall dei Zahl 5
(Bedingungen/Voraussetzung zur Wahl einer SchwbV gem §
94,1, Satz 1 werden nicht erfüllt.) nicht
überschritten wird können zu einem Betrieb also mit
einer Schwerbhindertenvertretung zusammengefasst
werden (§ 94,1 SGB IX).

Bernhard


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